Begutachtung
Die Begutachtung des verunfallten Fahrzeuges sollte immer durch einen unabhängigen Kfz – Sachverständigen erfolgen. Für eine Bestandsaufnahme bzw. Schadenaufnahme wäre eine geeignete Prüfhalle mit Hebebühne immer von Vorteil, sodass eine augenscheinliche Besichtigung des Unterbodens bzw. der Achsgeometrie erfolgen kann. Des Weiteren ist eine Betrachtung des Schadens unter Umständen erst nach einer Teilzerlegung vollständig ersichtlich. Dies kann dann direkt in der Reparaturwerkstatt oder beim Gutachter erfolgen.
Nur durch die augenscheinliche Kontrolle des Schadenbildes und der sich daraus ergebenden Erkenntnisse lassen sich eindeutige Feststellungen treffen.
Lassen Sie sich von mir beraten