Bewertung

Nach der Schadenaufnahme wird umgehend mit der Auswertung des dokumentierten Sachverhalts begonnen. Die Bewertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und der aktuellen Rechtslage bei unverschuldeten Unfallschäden. Darüber hinaus werden alle relevanten beeinflussenden Faktoren (z.B. Fahrzeugalter, Fahrzeugzustand, Laufleistung, Anzahl der Fahrzeughalter, Ausstattung, reparierte oder nicht reparierte Vorschäden etc.) beachtet bzw. zu Grunde gelegt. Zusätzlich wird geprüft, ob der Wagen durch den Schaden eine Wertminderung erfährt. Sogleich werden im Gutachten die erforderlichen Fakten zur Schadenregulierung festgehalten und ausgewiesen.

Nur dadurch schafft man sich die Möglichkeit einer ordentlichen Schadenabrechnung .